Dürfen Ölheizungen auch in Zukunft noch betrieben werden? Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen dazu?
Ob und wie lange Sie Ihre Ölheizung noch betreiben können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise die Wohnlage. Leben Sie in einem Hochwasser- oder Risikogebiet sind spezielle Vorkehrungen zu treffen, um die Anlage weiter nutzen zu können. Unabhängig davon fordert das Gebäudeenergiegesetz den Austausch 30 Jahre alter Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Leben Sie seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus, sind Sie von der Austauschpflicht befreit. In diesem Fall müssen erst die neuen Eigentümer der Forderung nachkommen.
Ab 2026 ist der Einbau einer neuen Ölheizung (betrifft auch den Austausch) dann grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich. Installieren dürfen Sie die Technik dann, wenn Alternativen wie die Gasheizung nicht infrage kommen oder wenn Sie die neue Ölheizung mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage kombinieren. Bereits ein Jahr zuvor soll es Pflicht werden, jede neu eingebaute Heizung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen zu kombinieren. Sofern technisch möglich, sollen diese mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs decken können.
Eine darüber hinausgehende Austauschpflicht ist uns aktuell nicht bekannt. Wie sich das in Zukunft verhält, bleibt abzuwarten. Mit der Heizungs-Austauschprämie schafft die Regierung allerdings schon jetzt starke Anreize zum Austausch der Technik. So erhalten Sie einen Bonus von 10 Prozent auf die Förderung der neuen Heizung, wenn Sie mit dem Heizungstausch den Energieträger wechseln.
Welche neue Heizung in Ihrem Fall infrage kommt, weiß ein Energieberater, der Ihr Gebäude genau unter die Lupe nimmt. Außerdem empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.
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