Kann der "Entsorgungsnachweis" für die (noch) vorhandenen Heizöltanks gegenüber der BAFA auch darin bestehen, dass ich die GfK-Tanks (die noch Werksgarantie bis 2037 haben!) an einen privaten Interessenten abgebe, der die weiterverwendet? Wie müsste der Nachweis aussehen (Bestätigung des Interessenten)? Reicht ein Schenkungs-Vertrag oder eine "Übernahmeerklärung zur Weiterverwendung"?
Das ist voraussichtlich nicht möglich. Beantragen Sie den Heizungs-Tausch-Bonus, muss die alte Heizanlage fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Wir gehen davon aus, dass das auch für die Tanks gilt, die in diesem Zuge gereinigt und stillgelegt werden müssen. Den Nachweis erbringen Sie mit der Fachunternehmererklärung. Zudem müssen Sie die Entsorgung durch eine Rechnung bzw. einen Entsorgungsnachweis belegen, wie das BMWK mitteilt.
Eine rechtliche verbindliche Antwort auf die Frage, ob die Öltanks in diesem Fall zur Heizanlage gehören, bekommen Sie nur von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.