Wir haben für 8 Reihenhäuser einen 14.800-Liter-Heizöltank aus Stahl im Keller (Baujahr 69). Derzeit ist dieser mit Anoden-Lecksystem ausgestattet, welches nun das Lebenszeitende hat. Eine Tankreinigungsfirma will die Anoden nicht mehr (Grund: Es gibt keine mehr) erneuern, sondern eine Kunststoffblase als zweite Haut einbauen. Der TÜV sagt: Anodensystem liefert keinen Beweis für wirkliche Sicherheit. Ich muss meinen Leuten Fakten liefern. Warum sind keine Anoden zulässig?
Die sichere Funktion der Opferanode ist mit einigen Voraussetzungen verbunden. So müssen die Anoden am Boden ebener Tanks zum Beispiel komplett von einem elektrisch leitfähigen Medium umspült werden, um ihrer Funktion nachzukommen. Außerdem ist es wichtig, die Elemente regelmäßig zu kontrollieren, zu ersetzen und den Tank in regelmäßigen Abständen zu reinigen. All das könnten Gründe sein, aus denen der Gutachter die Schutzmaßnahme in Ihrem Fall nicht erlaubt. Ohne die Anlage zu kennen, bekommen Sie eine individuelle Begründung jedoch nur vom Gutachter selbst.
Stehen hohe Sanierungskosten an, lohnt es sich unter Umständen, auch die Ölheizung austauschen zu lassen. Kommt stattdessen eine Gashybridheizung oder eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ins Haus, übernimmt der Staat bis zu 45 Prozent der Kosten. Die Förderung bekommen Sie dabei für die neue Technik und deren Einbau. Ebenfalls förderfähig sind Demontage- und Entsorgungsarbeiten (Heizöltank leeren, reinigen, fachgerecht entsorgen) im Zusammenhang mit dem Heizungstausch.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Überblick zur Förderung der Heizung. Angebote bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebots-Tool für die neue Heizung. Auf diese Weise bekommen Sie eine Preisvorstellung und können eine fundierte Entscheidung treffen.