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Expertenrat

Besteht eine Pflicht zur Dämmung der Kellerwände, wenn ich diese abdichte?

Frage von Andreij W. am 06.10.2020 

Wir haben ein Haus aus den 1960er Jahren. Im kommenden Jahr möchten wir gern die Einfahrt neu machen und vorher die Kellerwand erneuern. Da einige Wände leichte Feuchteschäden aufweisen, ist das leider notwendig.

Wir haben einen unbeheizten Keller, der nur als Abstellraum genutzt wird. Unser Haus ist an sich etwas kalt. Das kommt daher, weil zwischen dem Estrich und der Kellerdecke nahezu keine Dämmung vorhanden ist. In den nächsten Jahren ist keine Fassadendämmung geplant.

Da wir die Kelleraußenwand sowieso freilegen werden, stellen sich mir einige Fragen.

1) Bin ich verpflichtet, bei einer Freilegung und Abdichtung der Kelleraußenwand eine Perimeterdämmung anzubringen, oder reicht es auch, wenn ich die Kellerdecke dämme? Gibt es Empfehlungen für die Dämmstärke der Perimeterdämmung/Kellerdeckendämmung?

2) Da die Fassade nur ca. 1 cm vom Sockel vorsteht, würde bei einer Perimeterdämmung der Sockel weit vor der Fassade vorstehen. Kann ich die Perimeterdämmung nur im Erdreich anbringen (nur unterhalb von GOK) und die restlichen 30 cm Kellerwand und den Sockel oberhalb von GOK ungedämmt lassen? Hätte das irgendwelche Folgen für den Keller/Kellerwand (Feuchtigkeit…)? Zum Beispiel: Dämmen einer Souterrain-Wohnfläche nur im Erdreich und die restlichen Wände bleiben ungedämmt. Ist das so möglich ohne Folgeschäden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um einen unbeheizten Keller, besteht keine Dämmpflicht. Die Dämmung der Kellerdecke ist allerdings sinnvoll und zu empfehlen, wenn der Keller ausreichend Höhe bietet. Planen Sie die Kellerdeckendämmung, fordert die EnEV einen U-Wert von 0,30 W/m²K. Diesen erreichen Sie mit 10 cm Dämmung der WLG 035. Ist das durch eine geringe freie Höhe im Keller nicht umsetzbar, halten Sie die Vorschriften auch mit einer Dämmung der WLG 035 ein, die Sie so stark wie technisch möglich einbauen.

Die Perimeterdämmung der Wände unbeheizter Kellerräume ist nicht erforderlich. Die Dämmung beheizter Wohnräume sollten Sie allerdings vollflächig anbringen. Andernfalls entstehen Wandbereiche unterschiedlicher Bauteilqualität. An den sogenannten Wärmebrücken kann es zur Kondensation von Feuchtigkeit und zur Bildung von Schimmel kommen.

Wir empfehlen Ihnen, die Konstruktion vor dem Beginn der Sanierung mit einem Experten vor Ort zu besprechen. Dieser kann prüfen, was in Ihrem Fall individuell zu beachten ist und welche Sanierungsmöglichkeiten Sie haben. Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale für Energieberatung. Die Experten beraten kostenfrei am Telefon oder für eine Pauschale von 30 Euro bei Ihnen vor Ort.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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