Ich hätte eine Frage zu der neuen Altbausanierungspflicht! Wir haben eventuell ein Dreifamilienhaus in Aussicht in der wir eine Einheit selbst bewohnen möchten und die anderen beiden Wohneinheiten vermieten möchten! Worauf müssen wir achten wenn wir dieses Objekt Baujahr 1976 kaufen möchten! Das Dachgeschoss ist eine Wohnung und somit beheizt! Müssen wir trotzdem das Dach bzw den Boden dämmen? Wir wissen noch nicht wie alt die Ölheizung ist, was müssen wir da vor dem Kauf beachten?
Wenn das Dachgeschoss bewohnt und beheizt ist, muss die oberste Geschossdecke nicht gedämmt werden, es sei denn, es befindet sich noch ein Spitzboden über der Wohnung. Folgende Pflichten aus der Energieeinsparverordnung sind noch wichtig: Heizung- und Warmwasserrohre im kalten Keller müssen gedämmt werden und wenn die Ölheizung älter als 30 Jahre und ein Konstanttemperaturkessel ist, muss auch die Heizung erneuert werden.