Es steht, in bestimmten Fällen ist die Dämmung sogar verpflichtend, welche Fälle sind das? Kann ich als MIETER von meinem Vermieter verlangen, dass der Dachboden gedämmt wird?
Verpflichtend ist die Dachbodendämmung immer dann, wenn der Dachboden unbeheizt ist und weder die oberste Geschossdecke noch das Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen. Ob das der Fall ist, hängt vom Baujahr des Hauses und von der Deckenkonstruktion ab, insofern können wir die Verpflichtung zur Dachbodendämmung in Ihrem Fall aus der Ferne leider nicht beurteilen.