Wir renovieren aktuell ein frei stehendes EFH, in welches wir zum Jahreswechsel einziehen werden. Jetzt ist uns aufgefallen, dass das Haus relativ stark herunterkühlt. Bei der Inspizierung des Daches (Speicher) ist aufgefallen, dass man auf nackte Dachziegel guckt und somit keinerlei Dämmung vorhanden sind. Ist der Vermieter verpflichtet, da etwas zu tun? Haus ist aus 1965.
Nein, eine Pflicht zur Dachdämmung kommt nur dann zum Tragen, wenn Sie das Dach entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sanieren. Also dann, wenn Sie die Eindeckung inklusive der darunter liegenden Lattung und Verschalung erneuern.
Das Gebäudeenergiegesetz enthält allerdings eine Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung. Diese ist immer dann Pflicht, wenn eine Decke zum frei zugänglichen und nicht beheizten Dachboden die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz noch nicht erfüllt.
Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen, sind von der Pflicht ausgenommen. In diesem Fall gilt sie erst bei einem Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die Pflicht zu erfüllen. Nachlesen können Sie das in § 47 GEG.
Ob die Pflicht in Ihrem Fall gilt, kann ein Energieberater aus Ihrer Region beurteilen.