Muss ich bei einem Kauf eines 50 Jahre alten Hauses das Dach dämmen?
Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings kann es sein, dass andere Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auf Sie zukommen. Diese betreffen die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Dämmung von Rohrleitungen und den Austausch von sehr alten Gasheizungen bzw. Ölheizungen. Sollten diese Nachrüstverpflichtungen bei Ihrem Haus greifen, haben Sie als neuer Eigentümer zwei Jahre Zeit, diese umzusetzen.