Wir bewohnen eine Wohnung, die teilweise über einer Tiefgarage liegt. Die Tiefgaragendecke ist nicht gedämmt. Das Baujahr des Hauses ist 1998. Die Wohnung ist fußkalt und wir verbrauchen große Wärmemengen zum Beheizen. Im Rahmen der geforderten Energieeinsparung zur Bewältigung der Klimakrise ist das nicht mehr vertretbar. Welche Gesetzlichkeiten kann ich gegenüber dem Hauseigentümer in Anwendung bringen?
In diesem Fall gibt es leider keine Dämmpflicht. Diese besteht nur für Geschossdecken zu frei zugänglichen und nicht beheizten Dachräumen. Eine Dämmung der Kellerdecke bzw. der Garagendecke ist nur dann erforderlich, wenn Sie Arbeiten an dieser durchführen.
Wir empfehlen die Beratung durch einen Energieberater vor Ort. Dieser nimmt die Situation unter die Lupe und berechnet, wie sich eine Dämmung der Garagendecke auf das gesamte Haus auswirken würde (höhere Effizienz, geringere Heizkosten für alle Mieter, gestiegener Gebäudewerte und höhere Attraktivität). Unter Umständen hilft diese Argumentation, die Maßnahme zur Umsetzung zu bringen.
Hilfreich ist dabei auch die staatliche Förderung der Kellerdeckendämmung, die Sie in Form von 15 bis 20-prozentigen Zuschüssen erhalten. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Kellerdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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