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Expertenrat

In unserer Wohnung im OG sind Decken und Schrägen sehr kalt. Ist der Vermieter verpflichtet, die Mängel auf dem Dachboden zu beheben?

Frage von Daniel K. am 17.01.2016 

Unser Vermieter hat das Gebäude, in dem wir wohnen, ca im August 2013 gekauft. Er veränderte die Wohnräume und wir sind in das OG gezogen. Er hat in den Wänden die ganz dünnen Isoplatten verbaut und mit OSB Platten verkleidet. Jedoch können wir vom Dachboden aus durch die Pfannen nach draußen gucken und wenn man ein Feuerzeug vor die Steckdosen hält werden die fast ausgeblasen vor Windzug. Die Decken/Schrägen in unserer Wohnung sind auch immer sehr sehr kalt. Ist der Vermieter in der Pflicht diese Mängel auf dem Dachboden zu beseitigen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zumindest könnte er verpflichtet sein, die oberste Geschossdecke zu dämmen, so dass die Wärme aus Ihrer Wohnung nicht in den kalten Dachboden zieht. Diese Pflicht besteht allerdings nur, wenn weder die oberste Geschossdecke noch das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz entsprechen. Details dazu finden Sie hier.

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