Ich möchte mein Haus meinem Sohn überschreiben. Mein Sohn wohnt schon lange nicht mehr im Elternhaus. Ich habe eine 6 Jahre alte Gasheizung und das Haus ist gedämmt. Welche Auflagen kommen auf meinem Sohn zu?
Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei zugänglich ist, an ein unbeheiztes Dachgeschoss grenzt und das Dach selbst ebenfalls nicht gedämmt ist. Darüber hinaus gibt es Nachrüstpflichten für die Dämmung warm gehender Leitungen in unbeheizten Bereichen, die aber bereits umgesetzt sein sollte.
Weitere Pflichten kommen erst dann auf Ihren Sohn zu, wenn dieser Maßnahmen umsetzt. Das gilt zum Beispiel bei einem Heizungstausch, einer Sanierung der Fassade oder einer neuen Dacheindeckung.