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Expertenrat

Wir möchten eine bestehende Photovoltaikanlage zur Eigennutzung umbauen und eine E-Ladesäule nachrüsten. Gibt es dafür Fördermittel?

Frage von Dieter R. am 23.10.2020 

Wir planen den Umbau der Photovoltaikanlage mit 5,4 kWp aus dem Jahr 2001 zum Eigenverbrauch und den Einbau einer E-Tankstelle. Die Photovoltaikanlage fällt bis 31.12.2021 aus der Förderung und somit ist der Eigenverbrauch anstehend. Bitte um eine Nachricht für die Antragsstellung der KfW-Förderung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fällt Ihre Photovoltaikanlage nach 20 Jahren aus der Förderung, müssen Sie den Strom direkt vermarkten oder selbst verbrauchen. Ersteres lohnt sich aufgrund der geringen Vergütung und der anfallenden Kosten für Umbauarbeiten oft nicht.

Möchten Sie den Strom selbst verbrauchen, sparen Sie oft mehr. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage für den Eigenverbrauch geeignet und technisch intakt ist. Um das abzuklären, empfehlen wir Ihnen zunächst die Beratung durch einen Experten vor Ort.

Um möglichst viel Strom selbst verbrauchen zu können, sind Speicher und die gewünschten E-Ladesäulen zu empfehlen. Für beides bekommen Sie heute Fördermittel. Mit dem KfW-Programm 440 bezuschusst die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anschaffung von Ladestationen für Elektroautos mit 900 Euro. Die Förderung ist für Ladesäulen an privat genutzten Stellplätze von Wohngebäuden erhältlich. Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter können die Mittel beantragen. Möglich ist das ab 24.11.2020 im KfW-Zuschussportal. Wichtig: Die Förderung müssen Sie beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. 

Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Fördermittel erhalten Sie mit unserem interaktiven Förder-eBook für Ladestationen und Photovoltaik.

Um die Eigenverbrauchsrate zu steigern, können Sie darüber hinaus auch einen Stromspeicher nachrüsten. Fördermittel sind hier allerdings nur regional erhältlich - meist in Form einmaliger Zuschüsse. Einen Überblick geben wir Ihnen in dieser Antwort aus unserem Forum.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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