Wir haben auf unserem Wohnhaus seit 12/2011 eine PV-Anlage mit 9 kWp installiert (Einspeisung, Eigennutzung, kein Speicher). Nun würden wir gerne 2023 auf dem Garagendach (gleiches Grundstück) eine weitere Anlage mit etwa 3 kWp installieren lassen. Kann die neue Anlage als separate Anlage geführt werden? Aufgrund der besseren Ausrichtung und der damals höheren Einspeisevergütung ist eine Zusammenfassung für uns wirtschaftlich nicht sinnvoll. Was ist zu tun, damit wir zwei separate Anlagen mit separater Abrechnung betreiben können?
Die getrennte Abrechnung ist möglich, wenn es sich um eine Neuanlage und nicht um eine Erweiterung handelt. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn sich die neue PV-Anlage auf demselben Grundstück oder Gebäude befindet und höchstens zwölf Kalendermonaten nach der Bestandsanlage in Betrieb genommen wird. In Ihrem Fall ist der zeitliche Abstand deutlich größer, weshalb es sich aller Voraussicht nach um eine Neuanlage handelt. Für diese erfolgt eine getrennte Abrechnung nach aktuellen Bedingungen. Nachlesen können Sie das in § 19 Absatz 3 EEG.