Wie verhält es sich mit Photovoltaikanlagen die gemietet werden. Fällt da auch die monatliche Zahlung der Mehrwertsteuer weg?
Bei einer gemieteten Photovoltaikanlage gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer gekauften Anlage. In Bezug auf die Umsatzsteuer können Sie daher wählen. Entscheiden Sie sich für die Kleinunternehmerregelung, zahlen Sie Umsatzsteuer auf Miete, Zähler und Co. Dafür erhalten Sie die Vergütung vom Versorger ohne Umsatzsteuer und müssen nichts weiter unternehmen. Entscheiden Sie sich gegen die Kleinunternehmerregelung, zahlen Sie die Umsatzsteuer ebenfalls. Sie erhalten die Vergütung jedoch mit Umsatzsteuer vom Versorger. Diese müssen Sie an das Finanzamt weiterreichen, wobei Sie die ausgegebene Umsatzsteuer von der eingenommenen abziehen können. Dazu erstellen Sie monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung.
Welche Lösung am günstigsten ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Wir empfehlen, diese mit einem Steuerberater zu besprechen, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Lesen Sie im Beitrag "EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr" warum sich eine Photovoltaikanlage in Zukunft noch mehr lohnt.