Wir haben eine große Scheune, in welcher die Hälfte ausgebaut wird und bei dieser Hälfte auch das Dach saniert wird. Gilt die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg für das gesamte Dach oder nur für den sanierten Teil?
Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg gilt bei Neubauvorhaben sowie bei einer Sanierung, wenn es sich um eine grundlegende Dachsanierung handelt. Darum geht es laut Definition immer dann, wenn "[..] die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. [...]" (§ 2 Photovoltaik-Pflicht-Verordnung BW).
Da in Ihrem Fall nur ein Teil des Daches saniert wird, ist zu klären, ob die Photovoltaikpflicht in Ihrem Fall überhaupt zur Anwendung kommt. Eine rechtsverbindliche Antwort dazu erhalten Sie von der unteren Baurechtsbehörde in Ihrer Region.