Profitiere ich auch von der 0 %-Regel, wenn der Auftrag 2022 vergeben wurde, die Installation aber erst im Januar 2023 stattfindet?
Geht es um die Ertragssteuerbefreiung und den Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für neue Photovoltaikanlagen, können wir Ihnen aktuell noch keine rechtlich verbindliche Antwort auf Ihre Frage geben. Grund dafür ist, dass es sich bei dem im September gefassten Beschluss um einen Gesetzesentwurf handelt und konkrete Regelungen noch nicht definiert sind. Sobald sich das ändert, informieren wir in unserem Newsletter darüber. Die wichtigsten Informationen zum aktuellen Stand haben wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" für Sie zusammengefasst.