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Expertenrat

Ich habe mehrere Photovoltaikanlagen. Werden diese für die Ertragssteuerbefreiung zusammen oder einzeln betrachtet?

Frage von Markus M. am 10.04.2023 

Ich habe eine Frage zu Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW, die rückwirkend ab 2022 von der Ertragsteuer befreit sind? Ich habe eine Anlage mit 16 kW auf meiner Maschinenhalle 2004 installiert und eine Anlage mit 30 kW auf der Tenne installiert. Werden jetzt beide Anlagen zusammengezählt (damit bin ich bei 46 kW) oder wird jede Anlage extra gesehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach EEG entscheiden verschiedene Faktoren darüber, ob mehrere Anlagen zusammenzufassen sind. Der Fall ist das nach § 24 Abs. 1 EEG 2023 immer dann, wenn sich die Anlagen mindestens auf dem gleichen Grundstück befinden, ein Zahlungsanspruch nach § 19 EEG besteht und die Anlagen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. Liegt mehr Zeit zwischen der Installation der ersten und der zweiten Anlage, ist nicht davon auszugehen, dass diese als eine gewertet werden.

Laut Jahressteuergesetz 2022 sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Photovoltaik steuerfrei, wenn auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kWp installiert sind. Für größere Gebäude gilt eine Grenze von bis zu 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Pro Steuerpflichtigen darf die Leistung mehrerer Anlagen insgesamt jedoch nicht über 100 kWp liegen.

Ohne die genauen Umstände zu kennen, ist eine verbindliche Antwort aus der Ferne jedoch nicht möglich. Diese bekommen Sie aber nach einer individuellen Prüfung von einem Steuerberater oder von Ihrem zuständigen Finanzamt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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