Ich betreibe seit 2010 eine PV-Anlage mit 15 kWp und habe seit 2022 die Kleinunternehmerregelung. Frage: Ich möchte in 2023 eine Speicheranlage zusätzlich kaufen / installieren; wird dann die USt (nach den vorläufigen Beschlüssen) 0 % betragen?
Im Jahressteuergesetz 2022 heißt es dazu: "Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten [...]." Ob es die Befreiung für Stromspeicher nur in Kombination mit der PV oder auch losgelöst von dieser gibt, ist aktuell noch nicht eindeutig geregelt. Denn bei dem im September 2022 gefassten Beschluss handelt es sich zunächst um einen Gesetzesentwurf, der weiter auszuarbeiten ist. Sobald uns neue Informationen vorliegen, informieren wir in unserem Newsletter darüber. Bis dahin haben wir die wichtigsten Informationen zum aktuellen Stand auf der Seite "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" für Sie zusammengefasst.