Unsere Familie wohnt seit 1980 in einem Haus von 1902, welches 1980 nach Leerstand völlig saniert wurde (neuer Treppenaufgang). 1984 erfolgte ein Anbau. Das Haus habe ich 2013 an meinen Sohn übertragen, er wohnt seit 1996 nicht darin, sondern nur ich, seine Mutter. Im Jahre 2004 wurde das Dach des Anbaus mit 16 cm dicker mineralischer Dämmung ausgestattet und das Dach des Altbaus neu mit Dachziegeln eingedeckt und mit 14 cm dicker mineralischer Dämmung zwischen den Sparren ausgestattet. Über dem 1980 geschaffenen Aufgang liegt eine Terrasse, muss hier auch eine Dämmung erfolgen? Ich bitte Sie zu überprüfen, ob die Dämmung ausreicht.
Für die von Ihnen vorgenommenen Maßnahmen im Jahre 2004 galten die Forderungen der Energieeinsparverordnung von 2002. Danach war im Dachbereich ein U-Wert von 0,3 W/m²k einzuhalten. Mit 16 cm Mineralwolle erreichten Sie einen U-Wert von etwa 0,24 und mit 14 cm einen Wert von etwa 0,28 W/m²K. Alles in allem entsprachen die Werte den damaligen Vorschriften. Insofern ergibt sich daraus auch keine Änderungsnotwendigkeit im Jahre 2016. Ich sehe aus der gültigen Rechtslage (Energieeinsparverordnung 2016) auch keine Notwendigkeit erwachsen, die Wärmedämmung der 1980 geschaffene Terrasse zu verbessern. Es sei denn, dass es aus Gründen der Behaglichkeit oder der Wohngesundheit (Schimmel?) angebracht wäre, etwas zur Beseitigung von Wärmebrücken in dem genannten Bereich zu tun.