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Expertenrat

Wie weise ich für die geförderte Pelletheizung nach, dass die Warmwasserbereitung über die PV-Anlage läuft?

Frage von Martin W. am 07.11.2024 

Welchen Nachweis bedarf es für die KfW, wenn die Warmwasserbereitung über die PV-Anlage läuft? Bei der geförderten Pelletheizung wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese, wie in meinem Fall, mit einer PV-Anlage gekoppelt wird, die über einen Heizstab das Warmwasser bereitet. Leider finde ich aber nirgends dazu Infos, welche Nachweise mein Solarteur erbringen muss oder wie groß die Anlage mindestens dimensioniert werden muss. Verbaut sind 9 kWp. Die Pelletheizung hat 10 kW für 130 qm Wohnfläche.

Muss man entsprechende Dokumente vom Solarteur, der Heizungsbauer bei der BnD einreichen? Lade ich diese Dokumente bei der KfW hoch?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Anlagen sind so zu dimensionieren, dass Sie den Warmwasserbedarf bilanziell (also nicht zwangsläufig in Echtzeit) decken können. Die PV-Anlage muss also über das Jahr gerechnet ausreichend Energie ernten, um den Wärmebedarf eines Jahres für die Trinkwarmwasserbereitung decken zu können. Der Wärmebedarf hängt dabei vom Gebäude ab und ist nach DIN V 18599 zu bilanzieren. Der Nachweis, dass Sie die technischen Vorgaben für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus erfüllen, erfolgt im Rahmen der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) durch das Fachunternehmen bzw. den zuständigen Energieeffizienz-Experten.

Überschlägig liegt der Warmwasser-Wärmebedarf bei 12,5 kWh/m². Bei 130 Quadratmetern ergibt sich also ein Bedarf von 1.625 kWh, den die PV-Anlage bilanziell decken muss. Bei einer installierten Leistung von 9 kWp liegt Ihr Ertrag überschlägig bei 9.000 kWh im Jahr. Die Auslegung sollte demnach ausreichen. Bitte beachten Sie, dass Bedarfs- und Ertragswerte auch von den individuellen Gegebenheiten abhängen. Eine verbindliche Auskunft dazu bekommen Sie daher nur von einem Fachhandwerker oder Energieberater, der die Anlage vor Ort geprüft hat.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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