Dürfen PV‑Anlage und Wechselrichter auf nebeneinanderliegenden Grundstücken sein? (ein Eigentümer; 5 Meter Entfernung) Die Häuser liegen direkt nebeneinander.
Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt vor allem dann, wenn beide Grundstücke einem Eigentümer gehören. Eine Entfernung von fünf Metern stellt technisch in aller Regel kein Problem dar. Wir empfehlen dennoch, das Vorhaben vorab mit dem Netzbetreiber und dem Elektrofachbetrieb zu besprechen.