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Expertenrat

Erhalte ich die BnD bei der Heizungsförderung erst, wenn alle Rechnungen beglichen sind?

Frage von Anton H. am 19.03.2025 

Muss ich die Rechnung vollständig begleichen, um die BnD zu erhalten? Es geht um den Einbau einer Wärmepumpe.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie mit dem Auftragnehmer eine Ratenzahlung vereinbart haben. Ist das der Fall, muss mindestens eine Rate bereits gezahlt worden sein. Wir hoch die Raten sind, können Sie frei mit dem Fachhandwerker vereinbaren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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