x
Expertenrat

Kann ich eine Rechnung zur Heizungsförderung nachreichen, wenn ich schon einen Teil bekommen habe?

Frage von Peter L. am 28.11.2024 

Unser Energieberater hat zwar die Installationskosten eingereicht, aber nicht die Entsorgungskosten der Öltanks, welche auch 1.470 € betrugen. Den Anteil für die Installation haben wir vor 5 Monaten bekommen. Die Öltanks sind aber jetzt erst entsorgt worden, sodass ich auch die Rechnung jetzt erst erhalten habe. Kann ich diese noch nachreichen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen bleibt Ihnen hier aber eine Alternative. Wurde die Maßnahme nicht gefördert, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Webinar Sanierung

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Newsletter-Abo