Eine Isolationsfirma hat die Deckenisolation im Bereich der Rohre und Abschieber unterbrochen und ist der Meinung, so richtig vorzugehen. "Auf dem gesamten Raum bezogen würde es nichts ausmachen!" Ist dies zulässig?
Bei der Kellerdeckendämmung gilt: Erst sollten die Rohre/Heizungsleitungen/Warmwasserleitungen nach EnEV gedämmt werden, dann wird die Kellerdeckendämmung stumpf an die gedämmten Rohrleitungen gestoßen. Ist über den Rohren nicht ausreichend Platz, können diese ohne Dämmung verbleiben. Aus Gründen des Wohnkomforts (damit es keine kalten Stellen im Fußboden im Erdgeschoss gibt) sollte aber nur so wenig Fläche wie möglich ohne Dämmung bleiben. Möglich ist es zum Beispiel, dass im Bereich zwischen Rohrdämmung und Kellerdecke dünnere oder zugeschnittene Dämmplatten zum Einsatz kommen. Vorausgesetzt natürlich, dass der Platz ausreicht.