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Expertenrat

Müssen wir im 270-Jahre alten Haus Sanierungsarbeiten durchführen?

Frage von Justin B. am 05.08.2024 

Meine Frau und ich sind am Überlegen, ein 270 Jahre altes Haus zu kaufen, was unter Ensembleschutz steht, aber selbst ist es kein Einzeldenkmal. Müssen wir die Pflichtsanierung bis 2030 einhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Pflicht ist lediglich der Austausch der 30 Jahre alten Öl- oder Gasheizung, die Dämmung warm gehender Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen und die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern diese von oben frei zugänglich ist und das Dach oder der Dachboden selbst bisher nicht gedämmt sind. Alle anderen Maßnahmen sind erst dann zu erledigen, wenn Sie ohnehin Arbeiten an den entsprechenden Bauteilen durchführen.

Lassen sich die geforderten Maßnahmen nicht mit dem Denkmal- oder Ensembleschutz vereinbaren, können Sie eine Ausnahme nach § 105 GEG beantragen. Darin heißt es: "Soweit bei einem Baudenkmal, bei aufgrund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."

Wir empfehlen, das Gebäude mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besichtigen. Der Experte zeigt auf, welche Maßnahmen Pflicht und welche eventuell ratsam sind und gibt somit einen guten Einblick in die neue Immobilie.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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