Ich hatte einen Energieberater und einen Beratungstermin für eine neue Heizung. Es wird eine neue Gastherme.
Muss ein Sanierungsfahrplan vorliegen, bevor die neue Heizung eingebaut werden darf? Das Haus ist 1996 energetisch saniert worden.
Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen sind. Außerdem bekommen Sie bessere Konditionen bei der Förderung vieler Sanierungsarbeiten, wenn Sie Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen. Wollen Sie den iSFP ausstellen lassen, bekommen Sie zudem 50 Prozent Förderung für die Energieberatung vom Staat.
Was die verpflichtende Beratung beim Einbau von Öl- oder Gasheizungen beinhaltet, erklären wir detailliert im Beitrag "Pflichtberatung bei Einbau von Gasheizung und Ölheizung laut GEG".