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Expertenrat

Muss ich für die Kellerdeckendämmung zahlen, obwohl ich ganz oben wohne?

Frage von Patricia H. am 06.02.2022 

Ich wohne in einem MFH mit 8 Parteien, welches aus einem Block mit 4 Häusern besteht. Unser Vermieter ist eine WBG und wir zahlen ja beim Einzug keine Kaution, sondern Mitanteile.

Jetzt sollen im Frühjahr/Sommer Sanierungsarbeiten anstehen. 2016 wurde schon die Fassade inkl. neuer Balkonanlage und Dachdämmung gemacht. Jetzt soll die Gas-Etagenheizung gegen Fernwärme gewechselt werden. Damit habe ich nicht so ein Problem, da beim Einzug 2006 eine Therme gestellt wurde und beim Tausch keine Kosten auf mich zu kommen. Zwei andere ältere Mieter (knappe 80 und wohnen seit gut 35-40 Jahren hier) müssen dafür monatlich ~65€ zahlen. Dazu kommen 68 € Betriebskosten für die Heizung und 25 € für die Wohnungsentlüftung, die beim Austausch eingebaut wird.

Womit ich eher ein Problem habe, ist die Kellerdeckendämmung, die dann mit monatlich 15-25 € zuschlägt. Ich wohne in der obersten 3. Etage und habe ja eigentlich nichts davon. Der Keller ist auch immer trocken und hat normale Temperaturen so um die 20°. Ich weiß, eine Dämmung muss ich zulassen, weil genau darüber das Schlafzimmer der Hochparterre-Wohnung ist. Aber muss ich die monatlichen Kosten bezahlen? Jeder in meinem Umfeld sagt mir was anderes.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

20 Grad Celsius im Keller lassen darauf schließen, dass es hohe Wärmeverluste über den Keller gibt. Diese schlagen sich auf den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes nieder. Von den Einsparungen der Kellerdeckendämmung profitieren in erster Linie die Mieter im Erdgeschoss. Ohne Kellerdeckendämmung bekommen diese aber auch die Verluste deutlich stärker zu spüren - einmal durch den kalten Boden, zum anderen aber auch durch die höheren Energiekosten. Da die Heizkostenabrechnung auf Verbrauchs- und Grundkosten basiert, profitieren aber auch Sie von den Einsparungen. So sinkt ihr Grundkostenanteil durch die Maßnahme mit dem Gesamtwärmeverbrauch des Gebäudes.

Grundsätzlich haben Vermieter das Recht, 8 Prozent der Sanierungskosten auf die Miete umzulegen, solange es nicht um Instandhaltungskosten geht. Ohne detaillierte Kenntnisse von den örtlichen Gegebenheiten können wir Ihnen aus der Ferne leider keine rechtsverbindliche Antwort dazu geben, ob die Mieterhöhung den Bestimmungen entspricht. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem örtlichen Mieterschutzbund. Die Experten nehmen den Sachverhalt unter die Lupe. Sie geben eine Stellungnahme ab und unterstützen Sie bei weiteren Schritten.

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