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Expertenrat

Muss mein Sohn nach GEG sanieren, wenn ich ihm die Hälfte meiner Häuser schenke?

Frage von Bettina V. am 12.04.2024 

Greift die Sanierungspflicht auch, wenn ich meinem Sohn jeweils nur die Hälfte meiner 2 Häuser zu Lebzeiten schenke? Es würde ja kein Eigentümerwechsel stattfinden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von den Nachrüstpflichten des GEG. Das bezieht sich unter anderem auf die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Dämmung von Rohrleitungen und den Austausch 30 Jahre alter Kontakttemperaturheizungen für Öl oder Gas. Die übrigen Dämmpflichten am Haus greifen unabhängig davon erst, wenn Sie Maßnahmen nach Anlage 7 GEG durchführen. Ob ein Eigentumsübergang stattfindet oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Da die Länder mit den Vorgaben des GEG unterschiedlich umgehen, bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Land.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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