Wir kaufen eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Welche Nachrüstungsverpflichtungen gelten für uns?
Da die Ausnahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nur für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten, sollten in Ihrem Fall bereits alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt sein. Das betrifft zum Beispiel den Austausch alter, nicht auf Niedertemperatur/Brennwert basierender Heizungen oder die Dämmung der obersten Geschossdecke zu einem frei zugänglichen und unbeheizten Dachboden. Weitere Anforderungen gelten erst dann, wenn Sie Maßnahmen wie eine Fassadensanierung, eine Dacherneuerung oder einen Fenstertausch ausführen.
Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt die Wohnung genau unter die Lupe und zeigt, welche Sanierungsarbeiten unter Umständen nötig sind.