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Expertenrat

Welche Nachrüstpflichten gelten in einem Mehrfamilienhaus?

Frage von Svetlana G. am 16.02.2023 

Wir kaufen eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Welche Nachrüstungsverpflichtungen gelten für uns?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da die Ausnahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nur für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten, sollten in Ihrem Fall bereits alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt sein. Das betrifft zum Beispiel den Austausch alter, nicht auf Niedertemperatur/Brennwert basierender Heizungen oder die Dämmung der obersten Geschossdecke zu einem frei zugänglichen und unbeheizten Dachboden. Weitere Anforderungen gelten erst dann, wenn Sie Maßnahmen wie eine Fassadensanierung, eine Dacherneuerung oder einen Fenstertausch ausführen.

Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt die Wohnung genau unter die Lupe und zeigt, welche Sanierungsarbeiten unter Umständen nötig sind.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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