Wie gehe ich vor, wenn ich herausfinden will, ob ein Baumangel Schuld an der Schimmelbildung ist? Es muss doch ein sinnvolles, strukturiertes Verfahren geben, mit dem Eigentümer, Verwalter und Mieter einer Wohnung feststellen können, ob ein Baumangel vorliegt oder falsches Lüften. Was schlage ich denn dem Verwalter vor?
Wenn unklar ist, ob ein Baumangel durch falsches Mieterverhalten verursacht wurde, liegt die Beweislast nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zuerst bei dem Vermieter. Dieser muss nachweisen, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt. (BGH, AZ: XII ZR 272/97).
Als Mieter haben Sie vorbeugend zum Beispiel die Möglichkeit Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten zu protokollieren. Dabei kann notiert werden, wann und wie lange die Fenster geöffnet werden, welche Temperaturen in den Räumen herrschen und wie hoch die relative Feuchte im Innenraum ist.
Für weitere Schritte empfehlen wir Ihnen, die Beratungsangebote der Mieterschutzvereinigung zu nutzen.
Weitere Inforamtionen zum Theme Schimmel in der Mietwohnung gibt Frank Frössel im Beitrag "Rechtsprechung: Wer ist schuld am Schimmel im Haus?"