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Expertenrat

Welche Maßnahmen muss der Vermieter zum Schutz vor Schimmel durchführen?

Frage von Angelika O. am 22.01.2017 

Wir wohnen in einem 3-Familien-Wohnhaus im Dachgeschoss. Das Baujahr ist 1974. Die Decke zum Dachraum scheint gedämmt zu sein. Die Dachschräge ist nicht gedämmt.

Die Fenster wurden zwar 2013 erneuert aber nicht dicht eingebaut. Die Rollladenkasten sind nicht gedämmt. Wir haben überall an den Dachflächenfenstern Schimmel und hatten diesen auch an den Betonbauteilen.

Muss unser Vermieter:
1. Die Dachschräge dämmen
2. die Dachflächenfenster austauschen
3. Die Fenster dicht dämmen.

Heizkosten für 105 qm im Jahr belaufen sich auf ca. 2.500 €. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die von Ihnen angegebenen Heizkosten sind mit fast 24 Euro je Quadratmeter relativ hoch. Das lässt darauf schließen, dass der energetische Zustand wie von ihnen beschrieben nicht besonders gut ist.

Um die Schäden in der Mietsache korrekt zu bewerten, empfehlen wir Ihnen jedoch die Beratung durch die Experten der Verbraucherzentralen. Diese untersuchen die Probleme vor Ort und geben mit viel Erfahrung auch die richtigen Tipps, wie Sie sich dem Vermieter gegenüber verhalten sollten. Das Beratungs-Angebot in Ihrem Bundesland finden Sie über folgenden Link: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung


Weitere Informationen zum Thema Schimmel finden Sie auch in unserem Schimmel-Ratgeber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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