Wir wohnen im 1. OG. Die Decke ist nicht isoliert. Das Dach ist nicht isoliert und in der Küche an der Wetterwand / Außenwand bildet sich Schimmel im Winter. Ich erbitte eine Beratung betreffend Energie und Pflichten des Eigentümers und Vermieters.
Wir empfehlen zunächst den Kontakt mit Ihrem Vermieter. Lässt sich dieser nicht auf die gemeinsame Lösungssuche ein, sollten Sie sich an den örtlichen Mieterschutzbund wenden und ein Schimmelgutachten erstellen lassen. Letzteres zeigt die Ursache des Schimmels und hilft, Ihre Unschuld zu beweisen.
Vorbereitend können Sie ein Feuchte- und Lüftungsprotokoll erstellen. Darin notieren Sie, wann und wie lange Sie in der Wohnung lüften. Außerdem dokumentieren Sie die Temperatur und Raumluftfeuchte mehrmals am Tag.
Die Ansprechpartner des Mieterschutzbundes unterstützen dann bei der Kommunikation mit Ihrem Vermieter und dabei, eine Mietkürzung zu erwirken, sofern diese Möglichkeit besteht.
Gutachter für Schimmelschäden in der Wohnung finden Sie in der Datenbank des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes.