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Expertenrat

Muss ich für den neuen Kaminofen eine Berechnung nach DIN EN 13384 vorlegen?

Frage von Peter S. am 05.07.2022 

Ich habe mir im März 2022 einen neuen, modernen Kaminofen gekauft. Mein Schornsteinfeger verlangt eine Berechnung nach DIN EN 13384. Ist das in Ordnung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Schornsteinfeger kann die Berechnung verlangen. Sie stellt sicher, dass die Abgase unter allen Umständen zuverlässig ins Freie gelangen und gegenüber dem Raum kein gefährlicher Unterdruck entsteht. Neben Heizungs- und Ofenbauern sowie Fachplanern führen auch viele Schornsteinfeger die Berechnung durch. Die Kosten liegen bei etwa 150 Euro, je nach örtlicher Situation.


Kommentare

Peter S.

Zuerst einmal danke für die Info. Ich habe mich in meiner Anfrage falsch ausgedrückt. Ich habe zwar einen neuen Ofen gekauft, dieser wurde aber gegen einen alten ausgetauscht. Die Zulassung für den alten Ofen wäre 2024 ausgelaufen. Mein Ziel war es, jetzt schon einen modernen Ofen mit der von der EU geforderten Norm (Umwelt) zu erwerben.

In Ihrer Veröffentlichung „Höhere Schornsteine bei Neubauten seit 2022 Plicht" vertreten Sie die Ansicht: „wird eine Feuerstätte nur ausgetauscht, gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften, die in der Regel geringere Schornsteinhöhen vorsehen“. Das trifft in meinem Fall also zu.

Bitte teilen Sie mir zu dieser Aussage: „ Bestandsanlagen" die Rechtsgrundlage mit.

ENERGIE-FACHBERATER 

Die Ableitbedingungen nach § 19 der 1. BImSchV betreffen die Höhe und Lage des Schornsteins. Beides muss so gestaltet sein, dass Abgase nicht in Gebäude eindringen. Hier gelten in Ihrem Fall die bisherigen Anforderungen, was auch aus der Forderung Ihres Schornsteinfegers hervorgeht. 

Dieser verlangt eine Berechnung nach DIN EN 13384, bei der es um die Auslegung des Schornsteins für den Ofen geht. Hier kommt es also darauf an, dass der Durchmesser so gewählt ist, dass unter allen Umständen ein entsprechender Zug entsteht. Das ist wichtig, um Abgase überhaupt aus dem Gebäude zu bekommen. 

Grundlage ist hier die Feuerungsverordnung Ihres Landes. In der Muster-Feuerungsverordnung, welche dieser zugrunde liegt, heißt es dazu in § 7: "Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, soweit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und Beschaffenheit der inneren Oberfläche so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten kann." 

Die DIN EN 13384 "Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren" gibt vor, die Berechnung zu erfolgen hat. Der Nachweis ist nötig, weil nicht jede Abgasanlage mit jedem Ofen kompatibel ist. Arbeitet der Kamin beispielsweise effizienter, beeinflusst das den Zustand und die Masse an Abgasen, was sich wiederum auf das Strömungsverhalten im Schornstein auswirkt.

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