Wir wollen bzw. müssen unseren Haussockel sanieren. Dieser ist zur Zeit ungedämmt. Wir wollten eigentlich den Putz ausbessern und neu streichen. Aber wegen der Energiesparverordnung wissen wir jetzt nicht so Recht, ob isoliert werden muss. Und wenn, in welchem Umfang. Der Sockel hat etwa 60 qm. Das Haus ist etwa aus dem Baujahr 1980. Die verklinkerte Fassade soll in Zukunft wahrscheinlich auch in Angriff genommen werden.
Die Dämmung ist nach EnEV §9 und Anlage 3 immer dann nötig, wenn Sie auf der Außenseite von Wänden beheizter Räume eine Bekleidung, Verschalung, Feuchtigkeitssperre oder Drainage anbringen oder erneuern. In diesem Fall fordert der Gesetzgeber einen U-Wert von 0,30 W/m²K. Die Pflicht gilt jedoch nicht, wenn:
Ist die Stärke der Dämmschicht technisch begrenzt, gelten die Anforderungen auch dann als erfüllt, wenn Sie eine Perimeterdämmung der WLG 035 so stark wie möglich anbringen.
Wie die Dämmung richtig anzubringen ist, erklären wir in folgendem Beitrag "Sockeldämmung: Aufbau der Dämmung und Arbeitsschritte".
Planen Sie ohnehin, die gesamte Fassade zu sanieren, lohnt es sich unter Umständen, beide Arbeiten im gleichen Zuge zu erledigen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist und worauf Sie achten müssen, erklärt ein Energieberater aus Ihrer Region.