Wie groß muss denn die Solarthermie sein, bei der Solarpflicht?
Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. Reduzieren Sie die solargeeignete Flächen durch Terrassen etc., steigt der Anteil auf 75 Prozent. Sind sie zur Dachbegrünung verpflichtet, sinkt der Anteil auf 50 Prozent. Die solargeeignete Fläche beschreibt dabei Dachflächen, die:
Alternativ können Sie auch eine PV-Anlage installieren, die 0,06 Kilowatt Peak Leistung je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche (Bodenplatte plus Dachüberstände) aufweist. Entscheiden Sie sich für eine Solarthermieanlage, sind rund 3,3 m² Kollektorfläche je Quadratmeter überbaute Grundstücksfläche vonnöten, um die Solarpflicht in Baden-Württemberg zu erfüllen.
Denken Sie auch daran, Fördermittel für die Photovoltaik und Fördermittel für die Solarthermie zu beantragen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Solaranlagen.