Ich plane gerade einen Dachausbau als Architektin in Baden-Württemberg. Das Dach wird aus Konstruktionsgründen teilweise erneuert, die Ziegel und die Dachkonstruktion werden abgetragen und wieder verwendet.
Wird dadurch auch die PV-Pflicht ausgelöst? Es steht immer nur-bei kompletter Dacherneuerung, und das ist ja nicht der Fall. Haben Sie dazu Informationen oder können mich verweisen?
In § 2 Nummer 3 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) heißt es: "Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden."
Das heißt: Geht es in Ihrem Fall nur um einen Teil der Dachfläche, gilt die Solarpflicht unserer Auffassung nach nicht. Denn der Passus "Eindeckung eines Daches vollständig erneuert" wird damit nicht erfüllt. Geht es hingegen um die gesamte Dachfläche, gilt die Solarpflicht auch dann, wenn Sie die Baustoffe erneut verwenden.