Ich habe meine Heizanlage mit einer Solarthermieanlage nachgerüstet. Jetzt habe ich eine Anzeigeandrohung von meinem Schornsteinfeger erhalten, weil ich die Thermieleitungen nicht isoliert habe. Die eigentlich Warm- und Brauchwasserleitungen sind ordnungsgemäß isoliert. Ich habe die Thermieleitung absichtlich nicht isoliert, um den unbeheizten Keller noch etwas mit zu heizen (z. B. zur Wäschetrocknung). Die Wärme ist ja CO2 neutral und bleibt im Haus. Darf der Schornsteinfeger die Dämmung der Solarthermieleitung fordern?
Ihr Wunsch ist nachvollziehbar, widerspricht aber leider den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Denn dieses schreibt die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in § 69 vor. Ausnahmen lässt das GEG nur dann zu, wenn sich die Leitungen in beheizten Räumen oder in Trennwänden zwischen zwei beheizten Räumen eines Nutzers befinden.
Um gesetzeskonform zu handeln, können Sie absperrbare Heizflächen im Keller installieren lassen. Infrage kommen beispielsweise Heizkörper, Rohrheizkörper oder Sockelheizrohre. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, nach § 102 des GEGs eine Befreiung bei der zuständigen Behörde zu beantragen.