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Expertenrat

Gilt eine Sperrfrist auch dann, wenn ich einen nicht genehmigten Antrag zurückziehe?

Frage von Katharina H. am 06.03.2023 

Ich habe einen Antrag für Fenster gestellt. Einen Tag später habe ich dann den Antrag für Fenster mit sommerlichem Wärmeschutz gestellt und den vom Vortag zurückgezogen. Er war ja noch nicht genehmigt.

Jetzt bittet die BAFA um Erklärung bzw. Bestätigung der Antragsstellerin, dass der erste Antrag wirklich zurückgezogen werden soll. Kann das Probleme geben? Eine Sperrfrist greift doch erst, wenn ich einen genehmigten Antrag zurückziehe, oder?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie den Antrag ohne Weiteres zurückziehen, ohne eine Sperrfrist in Kauf nehmen zu müssen. Vermutlich geht es in diesem Fall nur um die Aufklärung des Sachverhalts, da Sie in kurzer Zeit mehrere Anträge eingereicht haben.

Übrigens: Mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben, das Sie im BAFA-Portal hochladen, lassen sich bestehende Anträge nachträglich ändern. Bis zu vier Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie dabei sogar die Kosten nach oben korrigieren.

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