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Expertenrat

Kann ich den bestehenden Antrag für die Heizung ohne Sperrfrist neu stellen, wenn ich nun auch die Ölheizung austausche?

Frage von Christoph H. am 10.01.2023 

Ich habe im Februar 2022 einen Antrag zum Anschluss an ein Wärmenetz gestellt. Damals war der Plan noch die Ölheizung weiter bestehen zu lassen. Nachdem wir nun doch umfangreicher die Heizung optimieren möchten, würde ich gerne den bestehenden Antrag stornieren und einen neuen Antrag mit Austausch der Ölheizung und höherem Budget stellen. Ist dies ohne Sperrfrist möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK gelten bei Anlagen zur Wärmeerzeugung Maßnahmen mit oder ohne Heizungs-Tausch-Bonus als identische Maßnahme. Die Sperrfrist ist in diesem Fall also einzuhalten, sofern Sie sich im neuen Antrag für die gleiche Art der Wärmeerzeugung entscheiden. Sie haben die Möglichkeit, den Fördergegenstand nachträglich mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben zum Upload im BAFA-Portal anzupassen. Die Förderhöhe lässt sich dabei allerdings nur innerhalb der Widerspruchsfrist (vier Wochen nach Zuwendungsbescheid) anheben.

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