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Expertenrat

Unser Steildach ist neu gedeckt worden (ohne Dämmung). Was muß entsprechend den Vorschriften noch gemacht werden?

Frage von Bernd B. am 05.07.2015 

Unser Steildach ist neu gedeckt worden (ohne Dämmung). Die Innenwände im Dachgeschoss sind mit 100mm Steinwolle hinter Nut und Federholz gedämmt. Was muß entsprechend den Vorschriften noch gemacht werden? 

Antwort von Andreas Skrypietz 

Nach aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss das Dach einen U-Wert von 0,24 W/m²K aufweisen. Ihr Dach hat mit dem von Ihnen skizzierten Aufbau aktuell einen U-Wert von 0,35 W/m²K. Er erfüllt damit den so genannten Mindestwärmeschutz der DIN 4108. Damit gibt sich bei Bestandsgebäuden die aktuelle EnEV zufrieden, Sie bräuchten demnach Ihr Dach nicht weiter ertüchtigen.

Sie müssen aber wissen, dass dieser so genannte Mindestwärmeschutz nichts mit energieeinsparendem Wärmeschutz zu tun hat. Er dient dazu, Ihr Gebäude vor Schäden durch Feuchtigkeit, Schimmelpilzbildung etc. zu schützen. Wenn Sie Ihr Haus fit machen wollen für die Zukunft sollten Sie Ihr Dach auf die Mindestanforderungen der EnEV – U-Wert: 0,24 W/m²K – bringen. Dies würde zum Beispiel heißen: die alte Dämmung raus, neue Dämmung mit WLG 035 unter die Sparren und die Sparren in ihrer gesamten Höhe ebenfalls mit Dämmung, WLG 035, dämmen. Hierzu sollten Sie aber unbedingt einen örtlichen Fachmann – Energieberater, Dachdecker oder Zimmermann, zu Rate ziehen.

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