Ich hätte gerne gewusst, ob die Kosten für den Energieausweis in der Steuererklärung abgesetzt werden können.
Die Ausgaben für den Energieausweis können nach § 35a EStG im Privatbereich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Als Vermieter können sie jedoch als Werbungskosten oder bei einem Unternehmen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
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