Ich habe im März 2022 eine Photovoltaikanlage bestellt. Geliefert wurden die Komponenten im Oktober 2022. Es wurden wie vertraglich vereinbart Teilzahlungsrechnungen gestellt und von mir bezahlt, auf die MwSt erhoben wurden. Montiert und in Betrieb genommen wurde die Anlage jetzt im Mai 2023. In der Abschlussrechnung werden meine gezahlten Teilbeträge nur ohne MwSt berücksichtigt. Ist in diesem meinen Fall die Erhebung der MwSt korrekt? Falls ja, gibt es steuerliche Möglichkeiten, die Last zu vermindern?
Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gilt, wenn die Anlagen 2023 geliefert bzw. montiert und in Betrieb genommen wurden. Sie bezieht sich auf die Gesamtkosten und schließt unserer Auffassung nach auch die bereits geleisteten Teilzahlungen mit ein. In der Schlussrechnung sind die gezahlten Steuern daher abzuziehen oder den Netto-Zahlungen zuzuschreiben.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie hier von einem Steuerberater aus Ihrer Region nach einer individuellen Prüfung der vertraglichen Grundlagen.