Gilt die Steuerbefreiung bis 30 KW auch für Altanlagen?
Voraussichtlich ja. Die Befreiung von der Ertragssteuer ist für neue und bestehende Anlagen geplant. Da es sich bei dem kürzlich gefassten Beschluss um einen Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetzes 2022 handelt, ist eine verbindliche Antwort zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Wir informieren in der Rubrik Photovoltaik und in unserem Newsletter darüber, wann sich das ändert. Bis dahin haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema in unserem Beitrag "Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen" für Sie zusammengefasst.