Was ist mit den im Jahr 2022 gekauften Komponenten (Wechselrichter etc.) mit der MwSt.-Befreiung, wenn die Anlage erst 2023 in Betrieb geht?
Eine verbindliche Antwort auf diese Frage können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht geben. Denn bei dem kürzlich gefassten Beschluss handelt es sich um einen Entwurf, der nun weiter ausgearbeitet wird. Sobald uns weitere Informationen zur Verfügung stehen, berichten wir darüber auf unserer Internetseite und über unseren Newsletter. Die aktuell bekannten Angaben haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" zusammengefasst.