Ich möchte auf dem EFH meiner Eltern eine PV-Anlage mit 25 kWp in 2023 installieren lassen. Eigentümer des EFH sind (noch) meine Eltern. Es existiert nur ein gemeinsamer Stromzähler. Ich bin mit Zweitwohnsitz im EFH gemeldet. Betreiber der PV-Anlage werde ich. Kann ich von der vollständigen Nullsteuerbefreiung, insbesondere Ertragssteuerbefreiung auf den überschüssigen/verkauften Strom profitieren, auch wenn ein gemeinsamer Eigenverbrauch mit Eltern vorliegt?
Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für diesen montiert wird. Sind Sie der Betreiber, profitieren Sie demzufolge auch von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.
Gleiches gilt für die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. In der Regel fällt dabei keine Umsatzsteuer mehr an, sofern Sie nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wir empfehlen, den Sachverhalt vor der Installation mit dem örtlichen Finanzamt bzw. einem Steuerberater aus Ihrer Region zu besprechen. Die Experten prüfen die örtlichen Gegebenheiten und geben eine rechtsverbindliche Antwort.