Gilt die Befreiung der Einkommensteuer ab 01.01.2022 und Umsatzsteuer ab 01.01.2023 auch für PV-Bestandsanlagen. Inbetriebnahme meiner PV-Anlage mit 24 KWp war im Mai 2012.
Die Einkommenssteuerbefreiung gilt zwangsweise für alle betroffenen Anlagen - ganz gleich, ob es sich um neue oder bestehende handelt. Die Umsatzsteuerbefreiung gibt es hingegen für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und weiterem Zubehör. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gilt das nur für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden sowie für Reparaturen, wenn diese die Lieferung von Neuteilen beinhalten. Erfolgt eine Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation ebenfalls keine Umsatzsteuer an.
Einen Überblick zum Thema geben wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022".