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Expertenrat

Die Lieferung der Photovoltaikanlage erfolgt 2023. Profitiere ich von der Steuerbefreiung?

Frage von Siegfried Z. am 10.01.2023 

Vertrag zum Kauf und Installation einer PV mit Speicher wurde 2022 geschlossen. Aufgrund von Lieferengpässen wird die Installation erst im Februar 2023 erfolgen. Wie wird die Umsatzsteuer "0" umgesetzt? Wer wird tätig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Nullsteuersatz (die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen) gibt es für kleine Photovoltaikanlagen, die ab Januar 2023 geliefert/installiert werden. Da das in Ihrem Fall zutrifft, profitieren Sie aller Voraussicht nach von der Steuerbefreiung. Die Tatsache, dass Sie die Anlage 2022 bestellt haben, spielt hierbei keine Rolle. Nachlesen können Sie das in Artikel 16 Punkt 5 des Jahressteuergesetzes 2022, der nach Artikel 43 des Gesetzes am 01. Januar 2023 in Kraft trat. Sie müssen nichts weiter unternehmen - ihr Lieferant/Handwerker stellt die Rechnung entsprechend aus.

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