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Expertenrat

Bekomme ich eine Photovoltaikanlage ab 2023 ohne Mehrwertsteuer, auch wenn ich die Kleinunternehmerregelung wähle?

Frage von Philipp  W. am 08.10.2022 

Verstehe ich richtig, dass ich meine PV-Anlage, die vermutlich erst 2023 fertiggestellt wird, nun vermutlich MwSt.-frei erwerben kann (Netto Kaufpreis), auch wenn ich auf die Regelbesteuerung verzichte und die Kleinunternehmer Regelung anwende? Muss der Verkäufer erstatten oder das Finanzamt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Kaufen Sie ab 2023 eine Photovoltaikanlage, erhalten Sie diese aller Voraussicht nach steuerfrei. Sie können die Kleinunternehmer-Regelung wählen und haben keine finanziellen Nachteile. Da es sich bei dem kürzlich gefassten Beschluss um einen Entwurf handelt, stehen verbindliche Regularien zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. 


Möglich ist eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer bzw. mit Nullsteuersatz. Von diesem profitieren Sie aller Voraussicht nach immer dann, wenn:


  • Sie Photovoltaikanlagen oder Bestandteile davon 2023 bestellen und einbauen lassen
  • Sie bereits 2022 eine Photovoltaikanlage bestellt haben, die erst 2023 fertiggestellt und in Betrieb genommen wird.

Im zweiten Fall sind Abschlagszahlungen unschädlich, sofern es sich dabei nicht um einzeln abgerechnete Aufträge handelt. Die bereits angefallene Umsatzsteuer wird dann mit der Schlussrechnung verrechnet. Die aktuell bekannten Informationen haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" zusammengefasst.


Vergleichsangebote für Ihre Photovoltaikanlage können Sie über unser Angebotsformular einholen und damit auch einen Anbieter bei Ihnen vor Ort finden.

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