Ich habe eine Photovoltaikanlage mit 30,41 kWp. Bekomme ich damit auch noch die Steuerbefreiung oder muss ich ein Feld abklemmen?
Im Jahressteuergesetz 2022 ist zu lesen, dass Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen insgesamt steuerfrei sind, sodass kein Gewinn zu ermitteln ist. Das gilt für Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister den Wert von 30 kWp nicht übersteigt.
Wir gehen daher davon aus, dass Sie nicht von der Steuerbefreiung profitieren. Eine endgültige Entscheidung obliegt jedoch dem zuständigen Finanzamt.