Gibt es schon Neuigkeiten bzgl. der USt-Geschichte bei PV-Anlagen zum Mieten? Fällt diese auch weg oder bleibt diese?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Miete weder um die Lieferung noch die Montage beim Betreiber, weshalb der Nullsteuersatz hier in aller Regel nicht zum Tragen kommt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie die Steuerbefreiung für gemietete Photovoltaikanlagen nutzen können. Beispiele dafür sind Leasing- oder Mietkaufverträge, bei denen die Anlage am Ende der Miet- oder Leasingzeit an Sie übergeht. In diesem Fall handelt es sich steuerrechtlich um eine Lieferung, für die Sie den Nullsteuersatz bekommen. Wir empfehlen, das Thema individuell mit Ihrem (potenziellen) Mietanbieter zu besprechen. Diese haben besondere Kenntnisse in diesem Bereich und erklären, worauf es bei den vertraglichen Details ankommt. Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag zur "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" zusammengestellt.